Schirmherrschaft
Zur Förderung der in Art. I ihrer Statuten genannten Ziele vergibt die ARGE ALP bis zu zwei Schirmherrschaften pro Jahr. Mit einer Schirmherrschaft können nicht gewinnorientierte Veranstaltungen und Projekte, die darauf gerichtet sind, durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit gemeinsame Anliegen der Mitgliedsländer – wie insbesondere nachhaltige Entwicklung, Raumordnung, Regionalpolitik, Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Verkehr, Berglandwirtschaft sowie gemeinsames kulturelles Erbe - voranzubringen, in der Öffentlichkeit bzw. in der Fachwelt eine Resonanz auszulösen, das Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für den alpinen Lebensraum zu vertiefen, die Stellung der Länder, Regionen, Provinzen und Kantone zu stärken, die Kontakte zwischen ihren BürgerInnen zu fördern und einen Beitrag zur europäischen Integration zu leisten, finanziell unterstützt werden. Die Übernahme der Schirmherrschaft ist mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 5.000, verbunden.
Das Ansuchen auf Übernahme einer Schirmherrschaft muss sechs Monate vor der Veranstaltung oder dem Beginn des Projektes elektronisch bei der Geschäftsstelle der ARGE ALP eingebracht werden. Dem Antrag ist ein Kurzexposé beizulegen, das die Veranstaltung bzw. das Projekt erläutert. Die Prüfung und Genehmigung der Schirmherrschaft erfolgt durch den Leitungsausschuss der ARGE ALP.