Die Regierung will mit 13 Massnahmen die Belastung von Gewässern durch gefährliche Umweltchemikalien verringern.
Im Fokus stehen Industrie- und Gewerbebetriebe. Chemieunfälle sollen verhindert und einfacher geahndet werden können.
Durch zwei Störfallereignisse in einem Goldacher Industriebetrieb gelangten 2020 und 2021 gefährliche Umweltchemikalien in den Bodensee. Parallel zu diesen konkreten Störfallereignissen stellte das Bau- und Umweltdepartement im Rahmen des kantonalen Monitorings eine relevante Gefährdung der Umwelt durch Chemikalien sowie immer wieder vorkommende Umweltschadenfällen fest. Zum Schutz der St.Galler Bäche, Flüsse und Seen gab die Regierung 2023 das Projekt «Umweltchemikalien in Gewässern» in Auftrag.
Ziel des Projekts war es, Massnahmen zur Vermeidung von Einträgen von Chemikalien in Gewässer durch Unfälle und Tätigkeiten in Industrie- und Gewerbebetriebe zu prüfen. Nun liegen die Ergebnisse vor. Die Regierung schlägt 13 Massnahmen vor, die von Vorbeugen und Kontrollieren über Erkennen bis hin zur strafrechtlichen Ahndung reichen.
Vorbeugen | 1. Gewässerschutzrechtliche Auflagen an Industrie- und Gewerbebetriebe verbessern 2. Informationsgrundlagen für Baubewilligungen und Fachwissen über Umweltchemikalien in der Verwaltung verbessern 3. Schulungen und Informationskampagnen für Umweltbeauftragte und Sicherheitsverantwortliche von Industrie und Gewerbebetriebe einführen 4. Bevölkerung besser über Umweltchemikalien aufklären und privaten Einsatz dadurch verringern |
Kontrollieren | 5. Mehr und regelmässige Betriebskontrollen 6. Mehr Untersuchungen von Gewässern auf Umweltchemikalien |
Erkennen | 7. Stärkung der untersuchenden Behörden in der Ursachenermittlung von Gewässerverunreinigungen, um schnelle Erkennung und Schadensminderung zu erwirken |
Ahnden | 8. Stärkung durch Ausbau der Umweltspezialisierung der Staatsanwaltschaft 9. Umweltspezialisierung bzw. einen Fachdienst bei der Kantonspolizei aufbauen 10. Regelmässige Aus- und Weiterbildungen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 11. Regelmässige Aus- und Weiterbildungen der Mitglieder der Kantonspolizei, die im Umweltschadenfall ermitteln |
Verbesserung der Zusammenarbeit | 12. Verbesserter Datenaustausch zwischen verschiedenen involvierten Ämtern und Stellen 13. Austausch auf Fach- und auf Vollzugsebene über Grenzen der Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei und Departemente hinaus |
Zur vollständigen Umsetzung der Massnahmen sind insgesamt drei neue Stellen notwendig, die für zusätzliche Betriebskontrollen, Gewässeruntersuchungen und Ursachenermittlung eingesetzt werden. Sie werden im Rahmen des ordentlichen Budgets beantragt.
Voraussichtlich in der Sommersession 2025 wird der Kantonsrat den Schlussbericht beraten. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt danach zeitnah und schrittweise. Sieliegt in der Verantwortung der verschiedenen Ämter und Fachstellen.