27.01.2022St. Gallen

Gewässern Raum geben

Der Bund beauftragte mit dem revidierten Gewässerschutzgesetz 2011 die Kantone, den Gewässerraum bis Ende 2018 festzulegen.

Eine aufwändige Arbeit. Die Frist zur Festlegung wurde deshalb bis 2027 verlängert.

Als Gewässerraum wird der Abstand von Bauten und Anlagen gegenüber Seen, Bächen und Flüssen bezeichnet. Das Ziel der neuen Gesetzgebung: Den Gewässern mehr Raum geben. Einerseits damit sie ihre natürlichen Funktionen erfüllen können wie den Transport von Wasser, Geschiebe und Holz oder die Bildung von Lebensräumen. Andererseits, um den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherzustellen.

Anspruchsvolle Aufgabe

Die Umsetzung dieses Ziels ist schwierig und aufwändig, meint Cornelia Sutter von der Abteilung

Ortsplanung: «Im Kanton St. Gallen gibt es zahlreiche Gewässer. Bei jedem müssen die spezifischen Verhältnisse berücksichtigt werden. In dicht überbauten Gebieten darf der Gewässerraum zum Beispiel schmaler ausfallen, in manchen Abschnitten braucht es mehr Gewässerraum für den Hochwasserschutz.

Ein grosser Teil des Aufwands fällt bei den Gemeinden an. Sie müssen die Gewässerräume in einem Sondernutzungsplan bezeichnen. In einem ersten Schritt verlangt der Kanton bei Wasserbauvorhaben, wie zum Beispiel Hochwasserschutzprojekten, dass Gewässerräume festgelegt werden. Die restlichen Gewässerräume müssen bis 2027 bestimmt werden.

Eingespielter Ablauf dank Arbeitshilfe

Zu Beginn mussten wir die Gemeinden aktiv daran erinnern, die Gewässerräume festzulegen.

Mittlerweile hat sich das Verfahren eingespielt», beschreibt Cornelia Sutter die aktuelle Situation. Dazu beigetragen hat eine Arbeitshilfe, die das AREG mit Unterstützung unter anderem des AWE sowie des ANJF veröffentlichte und 2021 aktualisierte. Auf rund 52 Seiten wird zum Beispiel aufgezeigt, wie die Gewässerraumbreite bestimmt wird und welche Erwartungen der Kanton an die Gemeinden hat. Eine Arbeitshilfe ist also vorhanden – die Arbeit für die Gemeinden bleibt.

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