11.11.2021Lombardei

Lombardei startet Ausschreibung „Illumina“ für Beleuchtung im öffentlichen Raum

Der Regionalminister für Gebietskörperschaften: Besonderes Augenmerk auf die kleinen Gemeinden

Am 15. November startet die Ausschreibung “Illumina“. Zielsetzung ist die Ausschüttung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Sanierung der Beleuchtung im öffentlichen Raum und damit einer Verbesserung der beleuchtungstechnischen Leistung, der Energieeffizienz, der Verkehrssicherheit und der Anlagen sowie eine Reduzierung der Lichtverschmutzung. „Die Maßnahme“, so die Erläuterungen des zuständigen Regionalministers für Gebietskörperschaften, Berge und kleine Gemeinden, „richtet sich an Gemeinden in der Lombardei mit weniger als 5.000 Einwohnern und dient der Sanierung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen im Eigentum der Gemeinden. Das Ministerium stellt für die Ausschreibung Mittel in Höhe von 15.000.000 Euro bereit.

Merkmale der Förderung: Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 90% der förderfähigen Aufwendungen, maximal um eine Million Euro pro Maßnahme. Die förderfähigen Aufwendungen des Vorhabens, für das ein Zuschuss beantragt wird, müssen sich auf mindestens 50.000 Euro belaufen.

Frist für die Umsetzung des Vorhabens: Die Frist für die Einreichung der Maßnahme und den Beginn der Arbeiten ist der 21. Dezember 2022. Alle geförderten Vorhaben müssen, mit Ausnahme von Fristverlängerungen, bis 30. November 2023 umgesetzt, abgenommen und abgerechnet sein.

Förderberechtigte: Alle Gemeinden können eine Förderung  beantragen. Die Förderanträge können ebenfalls von Gemeindeverbänden und Berggemeinschaften gestellt werden.

Eröffnungstermin und Ablauf der Ausschreibung: Anträge können ausschließlich online von Montag, 15. November 2021, 10.00 Uhr, bis Freitag, 15. April 2022, 16.00 Uhr, über die Plattform „Bandi online“ http://www.bandi.regione.lombardia.it gestellt werden. Sämtliche Auskünfte zur Ausschreibung können über das E-Mail-Postfach bando_illumina_entilocali@regione.lombardia.it eingeholt werden.

Augenmerk auf die kleinen Gemeinden: „Die Fristen für Eröffnung und Ablauf der Ausschreibung“, so betont der Regionalminister für Gebietskörperschaften, „sind so abgestimmt, dass die Gemeinden in die Lage versetzt werden, die gesamte Dokumentation zusammenzustellen und ggf. die komplexen Verfahren für eine Übernahme der derzeitigen Anlagen in das kommunale Eigentum zu ermöglichen. Durch eine weitsichtige Politik, der es vorrangig um die Berücksichtigung der Anforderungen der kleinen Gemeinden in der Lombardei geht, richten wir auf diese Kommunen unser ganz besonderes Augenmerk“, so der Minister abschließend.

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