Die Grenzbrücke zwischen Au und Lustenau erreicht mittelfristig das Ende ihrer Nutzungsdauer und muss ersetzt werden.
Der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg haben in der ersten Phase des Variantenstudiums vier Varianten ausgewählt. Diese werden nun vertiefter ausgearbeitet und bewertet.
Das Projekt für den Ersatz der Grenzbrücke Au-Lustenau verläuft planmässig. Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat in Abstimmung mit der Abteilung Strassenbau des Landes Vorarlberg die Planungsarbeiten nach den Sommerferien 2021 an eine Ingenieurgemeinschaft vergeben. 2022 hat der Leitungsausschuss vier Hauptvarianten ausgewählt. Nebst drei Brückenvarianten prüft der Ausschuss auch eine Tunnelvariante.
Der Leitungsausschuss ist zusammengesetzt aus Vertretern des Kantons St.Gallen, des Landes Vorarlberg, der Gemeinden Lustenau und Au sowie den österreichischen und Schweizer Zollbehörden. Neben der Auswahl der Varianten ist der Ausschuss auch für deren Entwicklung verantwortlich.
Sobald die Varianten vertieft analysiert und bewertet wurden, stellen der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg die Resultate des Variantenstudiums und die Bestvariante voraussichtlich Ende 2023 der Bevölkerung vor.