Leitbild
Grundsätze und Leitziele
Die Alpen im Herzen Europas sind eine der ausgedehntesten zusammenhängenden Großlandschaften dieses Kontinents. Auf Grund ihrer jahrtausendelangen Nutzung, Besiedelung und Bewirtschaftung sind sie geprägt durch ein enges Nebeneinander von Kultur- und Naturlandschaften von außergewöhnlicher Schönheit und Vielfalt. Sie sind aber auch durch große Empfindlichkeit und Verletzbarkeit ihrer ökologischen Verhältnisse und den beschränkten Siedlungsraum großteils in Talgebieten gekennzeichnet.
Die Alpen sind wegen der oft labilen ökologischen Verhältnisse und der großen Höhenunterschiede durch häufige Natureignisse gekennzeichnet, wie z.B. durch Erosion, Lawinen, Muren, Hochwasser. Diese gegebene Labilität erfordert spezielle Rücksichtnahme bei den verschiedenen Nutzungsformen, um die Alpen als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum zu erhalten.
Die Alpen sind vor allem Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung. Auch in dieser Hinsicht ist eine große Vielfalt gegeben: Schwerpunkte wirtschaftlicher Entwicklung wechseln mit wirtschaftsschwachen Räumen, neben urbanen Bereichen in manchen Haupttälern mit einer immensen Siedlungsdichte, die zu den höchsten in Europa zählt, sind andere Gebiete von Entsiedlung bedroht. So vielfältig wie Landschaftscharakter und Wirtschaftsentwicklung sind die ethnischen Ausprägungen der Bevölkerung. Wohl ist die geschichtliche Entwicklung trotz teils länger dauernder Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Teilen der Alpen nicht einheitlich verlaufen. Die Anforderungen eines Gebirgslandes an seine Bewohner haben jedoch großteils ähnliche Eigenschaften und geprägte Verhaltensweisen entstehen lassen, wie den ausgeprägten Gemeinschaftssinn und die Betonung der Eigenständigkeit auf bürgernahen Ebenen.
Die reiche naturräumliche und landschaftliche Ausstattung verleiht den Alpen in ökologischer Hinsicht eine gesamteuropäische Bedeutung. Gleichzeitig ist der Alpenraum auch ein nicht minder wichtiger Erholungsraum. Durch ihre Lage zwischen den Bevölkerungsagglomerationen und Wirtschaftsschwerpunkten waren die Alpen seit jeher auch ein Durchgangsraum zwischen Nord und Süd, aber auch Ost und West. In den Alpen haben schon immer Menschen mit verschiedenen Muttersprachen und Traditionen gelebt. Viele Wertvorstellungen wurden auch von benachbarten und durchziehenden Völkern übernommen. Da die Staatsgrenzen kaum mit den Sprachgrenzen übereinstimmen, haben grenzüberschreitende Kooperationen - zumindest in Friedenszeiten - das Leben der Alpenvölker entscheidend geprägt und die Verschmelzung der regionalen Traditionen mit den geistes- und kulturgeschichtlichen Entwicklungen zu einem gemeinsamen kulturellen Erbe gefördert.
Dieses kulturelle Erbe ist eine der Lebensgrundlagen der Alpenbevölkerung. Der Alpenraum hat daher auch heute noch eine kulturelle Brückenfunktion in Europa.
Angesichts dieser grundlegenden Tatsachen und der steigenden Ansprüche an den Alpenraum durch die einheimische Bevölkerung und von außerhalb, besonders im Zusammenhang mit der fortschreitenden europäischen Integration, gibt sich die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer für den von ihr vertretenen Bereich im mittleren Teil des Alpenbogens zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung dieser Region die folgenden Grundsätze und Leitziele:
1. Zur Sicherstellung der nachhaltigen Entwicklung sind den wesentlichen Lebensinteressen der einheimischen Bevölkerung und den ökologischen Bedingungen des Alpengebietes höchste Priorität einzuräumen. Der Alpenraum soll auch in Zukunft vielfältigen Funktionen erfüllen können. Dabei sind deren gegenseitige Vernetzung und Ausgewogenheit zu berücksichtigen sind.
2. Der Alpenraum ist Träger bedeutsamer Funktionen, wobei er in erster Linie Lebens-, Kultur-, Wirtschafts- und Erholungsraum für die einheimische Bevölkerung ist. Die ARGE ALP hat deren Interessen zu vertreten. Darüber hinaus erfüllt der Alpenraum wichtige ökologische, Erholungs- und Verbindungsfunktionen verschiedener Reichweite und die Bedeutsamkeit geht über den engeren Bereich oft weit hinaus.
3. Der Erhaltung des natürlichen Erbes, das die Lebensgrundlage für die Bevölkerung darstellt und eine wichtige Grundlage für den Tourismus ist, muss besondere Bedeutung eingeräumt werden. Begründung: Der Alpenraum zeichnet sich durch eine Vielfalt von Natur- und Kulturlandschaften von besonderer Schönheit und Einmaligkeit aus. Dieses natürliche Erbe bildet nicht nur den Lebensraum für die einheimische Bevölkerung sondern hat als Grundlage für den Tourismus große wirtschaftliche Bedeutung und darf daher aus keinem Fall verloren gehen.
4. Das gemeinsame kulturelle Erbe wie auch die kulturelle Vielfalt sollen als Lebensgrundlage und verbindendes Element der verschiedenen Nationen erhalten und weiterentwickelt werden. Begründung: Das Gebiet der ARGE ALP ist von Menschen mit deutscher, italienischer, rätoromanischer und ladinischer Muttersprache und Kultur bewohnt. Durch eine ethnische und kulturelle Vielfalt und Eigenart stellen sich die Mitgliedsregionen als Vorbild für die Weiterführung eines unverzichtbaren Erbes und als Chance für ein zusammenwachsendes Europa dar. Kultur gestaltet die Umwelt mit, stiftet menschliche Identität, gibt Lebenssinn für die gegenwärtige und Orientierung für zukünftige Generationen. Sie stärkt die persönliche Eigenverantwortung, bewirkt Solidarität und fördert Kreativität, Toleranz und internationale Verständigung
5. Durch die Pflege der grenzüberschreitenden Beziehungen sollen die Möglichkeiten ausgebaut werden, das Denken und die Kultur des Nachbarn kennen und verstehen zu lernen. Begründung: Die Bürger der ARGE ALP sollen als Angehörige ihrer jeweiligen kommunalen und staatlichen Gemeinschaft einander näher kommen.
6. Die Eigenständigkeit des Alpenraumes und seiner Teilgebiete soll im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten und deren Gestaltungsmöglichkeiten wahrgenommen und gestärkt werden. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die Verantwortlichkeit bürgernah festgesetzt werden. Begründung: Der Alpenraum ist aufgrund seiner geschichtlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in besonderem Maße dem föderalistischen Prinzip verpflichtet. Die Entwicklung wurde bisher schon von weitgehend eigenständigen, überschaubaren Gemeinschaften getragen.
7. Die Wirtschaftskraft des Alpengebietes und seiner Teilräume soll gestärkt werden, um deren Bewohnern eine verlässliche wirtschaftliche Basis zu sichern. Dabei soll auf eine nachhaltige Entwicklung und auf die Einbeziehung möglichst großer Bevölkerungskreise geachtet werden. Begründung: Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist die Grundlage für jede gesunde gesellschaftliche und soziale Entfaltung. Das Prinzip der Nachhaltigkeit muss dabei vor kurzfristigen Gesichtspunkten Vorrang haben.
8. Die nachhaltige Nutzung und Entwicklung des Alpenraumes muss im Rahmen einer geordneten Gesamtentwicklung erfolgen. Der ökonomische Umgang mit den natürlichen Ressourcen, der Beachtung ökologischer Notwendigkeiten und der Vernetzungen zwischen allen raumbedeutsamen Elementen sowie der Freihaltung von Entwicklungsspielräumen für die Zukunft müssen als Grundsätze für die Raumplanungen gelten. Begründung: Der Alpenraum ist gekennzeichnet durch eine hohe Nutzungsdichte und - intensität, vor allem in den engen Talräumen, und durch ständig weiter zunehmende Nutzungsansprüche an den Raum. Dies erfordert den fokusierten Einsatz des raumordnerischen Instrumentariums unter Nutzung seiner Koordinationsfunktion für die berührten Fachbereiche.
9. Unausgewogenheiten sollen verringert werden, um eine möglichst gleichwertige Lebensqualität auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zu erreichen und optimale Umweltverhältnisse zu schaffen. Begründung: Der Alpenraum weist große Unterschiede in der räumlichen Verteilung der Wirtschaftskraft auf, was die Tendenz zur Abwanderung aus manchen peripheren Gebieten bewirkt und zur weiteren Ballung in Zentral- und Aktivitätsräumen führt. Dem soll durch geeignete, den Ausgleich unterstützende Maßnahmen entgegengewirkt werden.
10. Belastungen dürfen nicht so weit gehen, dass sie die gegebenen Lebensgrundlagen für die einheimische Bevölkerung nachhaltig oder wesentlich beeinträchtigen oder gar zerstören. Die verschiedenen Nutzungen sollen das natürliche Gefahrenpotential nicht zusätzlich erhöhen. Begründung: Der Alpenraum mit seinen sensiblen ökologischen Verhältnissen ist gebietsweise ständig steigenden Belastungen ausgesetzt, die zunehmend die natürlichen Lebensgrundlagen und die Lebensqualität für die Bevölkerung nachhaltig schädigen.
11. Methodische Informationen sollen sowohl innerhalb als auch außerhalb der ARGE ALP zum Verständnis der Besonderheiten des Alpenraumes beitragen und ein Problembewusstsein dafür wecken. Ziel dieser Informationen sollen sowohl die Entscheidungsgremien auf überregionaler und europäischer Ebene als auch die breite Öffentlichkeit sein. Begründung: Der Alpenraum ist charakterisiert durch seine natürlichen Voraussetzungen, seine ökologische Verletzbarkeit, die zu erfüllenden Funktionen sowie die intensive Beanspruchung. Deshalb ist hier die Vernetzung aller raumbedeutsamen Faktoren besonders ausgeprägt. Ohne sachkundige Informationen und anschauliche Verdeutlichungen ist es schwierig, die komplexen Systemzusammenhänge der Vernetzungen zu erkennen.
12. Die "ARGE ALP der Bürger" soll Wirklichkeit werden. Motivierte Bürger sollen an der Lösung von Aufgaben mitwirken wobei ein besonderes Augenmerk dabei auf die Jugend gelegt werden soll.
Begründung: Der Alpenraum ist zu seiner Erhaltung und Entwicklung auf die Mithilfe seiner Bürger angewiesen. Dies setzt eine fundierte Information der Bewohner voraus und erfordert zudem effektive Bürgerbeteiligung bzw. Bürgermitwirkung.
13. Bei der Sicherung und Entwicklung des Alpengebietes soll nicht nur auf die Beziehungen zwischen den einzelnen Teilräumen untereinander, sondern auch auf die Wechselbeziehungen mit den außeralpinen Gebieten Rücksicht genommen werden. Die Interessen der Bevölkerung die im Alpenraum angesiedelt sind und für die ihr Zuhause auch in Zukunft lebenswert bleiben muss, müssen dann Priorität vor außeralpinen Interessen haben, wenn diese Interessen die langfristigen Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigen können.
Begründung: Die grenzüberschreitenden Beziehungen zwischen den Mitgliedern der ARGE ALP und nach außen sind weiterhin zu pflegen und auszubauen. Der Alpenraum ist zwar vor allem Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung, trotzdem ist er eingebunden in Europa und durch enge Wechselbeziehungen mit den außeralpinen Bereichen verknüpft. Die Alpen dürfen weder als Freiraum für außeralpine Interessen aufgefasst werden, noch als ein gegen äußere Einflüsse möglichst abzuschirmendes Reservat.
Ziele und Maßnahmen zu Themen von besonderer Dringlichkeit und mit besonderem Handlungsbedarf
1. Präambel
Die zwölf Grundsätze und Leitziele der ARGE ALP sind umfassend und komplex. Als Ausdruck der Vernetzungen zwischen den ökologischen Gegebenheiten des Lebensraumes und zwischen den menschlichen Aktivitäten greifen die Grundsätze zum Teil ineinander über und bedürfen der gegenseitigen Abwägung. Daher ist zur Verwirklichung der Grundsätze eine gezielte und koordinierte Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den betreffenden Politik- und Fachbereichen notwendig. Allein das Handlungsfeld, das den sorgfältigen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zur Wahrung des natürlichen Erbes als Basis einer nachhaltigen Entwicklung beinhaltet, schließt zahlreiche wichtige Politik- und Fachbereiche ein (z.B. Raumordnung, Natur- und Landschaftsschutz, technischer Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Energiewirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Tourismus, Verkehr in allen seinen Ausprägungen). Ebenso ist es zum Beispiel mit dem Handlungsfeld, das die Sicherung und Entwicklung der Lebensqualität für die Bevölkerung in Form einer ausgewogenen Deckung der materiellen und immateriellen Bedürfnisse umfasst. Hier ist eine ganze Reihe von wichtigen Politik- und Fachbereichen berührt, wie Industrie und Gewerbe, Tourismus, Raumordnung, Natur- und Landschaftsschutz, Land- und Forstwirtschaft, technischer Umweltschutz und Verkehr. Dazu kommen ganz entscheidend Politikbereiche wie Erziehung und Bildung, Kultur, Wissenschaft und Sport, Familienangelegenheiten sowie Sozial- und Gesundheitswesen.
Dieses Koordinierungs- und Abstimmungsgebot gilt für weitere bedeutsame Handlungsfelder, wie Milderung der regionalen Unausgewogenheiten unter Wahrung der regionalen Eigenheiten und Eigenständigkeiten, Wahrnehmung großräumiger Aufgaben und Verpflichtungen unter Beachtung der alpinen Interessen, Stärkung regionaler grenzüberschreitender Zusammenarbeitsformen, Intensivierung der Informationsarbeit innerhalb der ARGE ALP wie auch über ihre Grenzen hinaus. Zur Durchführung geeigneter Maßnahmen in den erwähnten Handlungsfeldern braucht es detaillieterer Zielsetzungen, die nachfolgend nach Sachbereichen gegliedert angeführt sind. Da der Schwerpunkt auf den Zielen und Maßnahmen liegen soll, die zur Lösung dringlicher und vor allem alpenspezifischer Probleme dienen, wurde bei dieser Auflistung bewusst auf Vollständigkeit verzichtet.
Die Ziele und Maßnahmen zu Themen von besonderer Dringlichkeit und mit besonderem Handlungsbedarf sollen periodisch überprüft und bei Bedarf an geänderte Voraussetzungen angepasst werden.
2. Ziele und Maßnahmen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Die ökologische Besonderheit des Alpengebietes bei hoher Anfälligkeit für Naturereignisse (z.B. Lawinen, Muren, Bergstürze, Hochwasser) sowie der starke Nutzungsdruck dem große Bereiche des Alpenraums unterliegen, geben genau so wie die ständig weiter zunehmenden Ansprüche an diesen Raum, neben den allgemein üblichen Anforderungen an Natur- und Landschaftsschutz sowie vorbeugenden und technischem Umweltschutz, folgende Ziele und Maßnahmen vor:
Bei umweltbeeinflussenden Maßnahmen im Alpenraum müssen die spezifischen ökologischen Notwendigkeiten besondere Beachtung finden. Die voraussehbaren Folgen solcher Maßnahmen in den berührten Sachbereichen sollen in die dafür notwendigen Untersuchungen einbezogen werden. Ort, Art und Ausmaß der Nutzungen sind so zu regeln, dass die ökologische Stabilität des Raums erhalten bleibt. Zum Schutz der Luftqualität sollen die Schadstoffbelastung ständig kontrolliert, erforderliche Emissionsbeschränkungen so frühzeitig wie möglich vorgenommen und die Notwendigkeit der Verschärfung der Richtwerte im ökologisch besonders sensiblen Alpenraum überprüft werden. Dabei ist nicht nur auf die Verminderung der Belastung durch "hausgemachte" Emissionen, sondern auch auf die Reduktion der Schadstoffemissionen aus dem Verkehrsbereich und der großräumigen Luftschadstoff-Ferntransporte zu achten. Mit dem Wasser soll nachhaltig umgegangen werden (z.B. Anreize durch Tarifgestaltung; wo möglich sollten Nutz- und Trinkwasserkreisläufe getrennt werden). Die Qualität des Wassers soll verbessert werden. Maßnahmen der Gewässerreinhaltung sollen unter Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fortgeführt werden. Gewässerverschmutzung ist an der Quelle der Verunreinigung zu bekämpfen, unter Zugrundelegung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips.
Die Wasserreserven sollen gesichert werden. Zum Schutz der Böden und ihrer Funktionen sollen die Schadstoff- und Säurebelastung sowie schädliche Einträge minimiert werden. Die Nutzung der Böden hat den standortökologischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Bei touristischer, landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung sowie bei baulichen Eingriffen muss insbesondere der Schutz vor Erosion und schädigenden Bodenverdichtungen berücksichtigt werden. Bodenverbrauch und - versiegelung sind einzuschränken, Gelegenheiten zur Entsiegelung zu ergreifen.
Die ökologische Stabilität im Alpenraum ist Voraussetzung und gleichzeitig Folge einer naturverträglichen Berglandwirtschaft und wird wesentlich durch intakte Bergwälder garantiert.
Der Bergwald ist auch als wichtiger Erholungsraum für die Menschen und als Quelle für erneuerbare Rohstoffe besonders zu schützen. Neben dem Biotopschutz sollen auch großräumige und grenzüberschreitende Vernetzungen von schützenswerten Gebieten angestrebt werden. Die Abgrenzung von Gebieten mit extensiver touristischer Nutzung gegen touristische Intensivzonen soll fortgeführt, beispielhafte Landschaften sollen geschützt werden. Insbesondere sollen Anstrengungen zur Erhaltung des Charakters der alpinen Landschaften unternommen werden, wobei durch bewusst einbildende Maßnahmen und gezielte, auch finanzielle, Anreize für Schutzmaßnahmen (z. B. durch das Instrument des Vertragsnaturschutzes) die Motivation und Akzeptanz der Bevölkerung erreicht werden soll.
Die Umweltbeeinträchtigungen, die von Abfällen und ihrer Entsorgung ausgehen, müssen auf ein Minimum reduziert werden.
3. Ziele und Maßnahmen für Raumplanung und Siedlungswesen
Der Grundsatz einer haushälterischen und nachhaltigen Nutzung des Raumes allgemein sowie die Enge des zur Verfügung stehenden Raumes im Alpengebiet und die besonderen ökologischen Verhältnisse erfordern vordringliche, alpenspezifische Ziele und Maßnahmen:
Die Raumplanung und Raumordnung muss im Alpenraum stets die besonderen ökologischen Verhältnisse berücksichtigen. Sie soll - vor allem in den Verstädterungsbereichen der Haupttäler und in Tourismuszentren - bei der Deckung der lebensnotwendigen Wohnbedürfnisse eine äußerst sparsame Bodennutzung durchsetzen und landschaftsgerechte Bodensparende Bauformen bevorzugen, um den Zersiedlungstendenzen gegenzusteuern. Unter Berücksichtigung der naturgegebenen Rahmenbedingungen hat die Raumplanung zur geordneten Gesamtentwicklung im wirtschaftlichen, gesellschaftlich-kulturellen und ökologischen Sinne beizutragen. Dies erfordert gleichermaßen eine Verstärkung gesamthafter regionalpolitischer Initiativen wie auch eine Intensivierung grenzüberschreitender Raumplanungsaktivitäten.
Der Polarisierung in "Aktivräume" mit Bevölkerungszunahme und "Passivräume" mit Abwanderung ist entgegenzuwirken. Strukturschwache Alpenregionen sind deshalb stärker zu fördern, um gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern.
Die Raumplanung soll im Alpenraum Voraussetzungen für den Schutz von Freiflächen von besonderer ökologischer Bedeutung, zum Schutz von Orts- und Landschaftsbildern sowie zur Bodenvorsorge für besondere Zwecke schaffen wie auch auf die Erhaltung und Verbesserung naturgegebener Vernetzungen zwischen Biotopen für den Artenaustausch hinwirken.
Raumbedeutsame Maßnahmen sollen unter dem Gesichtspunkt ihrer Verträglichkeit mit den besonderen Anforderungen des Alpenraumes geprüft werden. Die Raumplanung muss im Alpenraum auf von Naturgefahren bedrohte Bereiche besondere Rücksicht nehmen. Wegen der Enge des im Alpenraum zur Verfügung stehenden Siedlungsraumes soll die Errichtung von eigengenutzten Freizeitwohnsitzen weiter eingeschränkt werden. Im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung sollen erhaltenswerte Dorfensembles und historische Zentren, die wesentlich zur Identität der alpinen Bevölkerung beitragen, geschützt und behutsam revitalisiert werden. Die Raumplanung soll im Sinne einer Verkehrsverringerung anstreben, dass die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit, Versorgung, Bildung und Freizeit möglichst in räumlicher Nähe zueinander angesiedelt werden.
4. Ziele und Maßnahmen für Wirtschaft und Regionalpolitik
Die Ziele für die Entwicklung der Wirtschaft vor allem in den wirtschaftsstarken Zentralbereichen der Haupttäler sind ähnlich wie für Gebiete außerhalb der Alpen. Sie haben jedoch im Alpenraum zum Teil unterschiedliche Bedeutung und Gewichtung. Jedenfalls ist die enge Verknüpfung der alpinen mit der außeralpinen Wirtschaft zu beachten und zu stärken. Auch ist zu beachten, dass die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber außeralpinen Wirtschaftsgebieten aufrechterhalten bzw. verbessert wird. Vor diesem Hintergrund lassen die besonderen alpinen Verhältnisse (naturräumliche Gegebenheiten und daraus erwachsende Besonderheiten und Erschwernisse) und vor allem die mangelnde Wirtschaftskraft mancher peripherer Bereiche mit starken Abwanderungstendenzen folgende vorrangige Ziele und Maßnahmen notwendig erscheinen:
Zur nachhaltigen Weiterentwicklung des sensiblen Lebens-, Wirtschafts- und Naturraumes Alpen soll die Europäische Union ein eigenes Fördergebiet beschließen. Bei der Entwicklung der Wirtschaft soll auf die Standorteignung und die ökologische Verträglichkeit der Betriebe geachtet werden. Umweltfreundliche Produktionsmethoden sollen gefördert werden.
Arbeitsmarktpolitische Fragen sollen verstärkt gemeinsam angegangen werden. Ziel ist die Schaffung eines möglichst offenen Arbeitsmarktes - im Rahmen der Zuständigkeiten der Regionen - nach den Grundsätzen von Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit.
Bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind auch die gesellschafts- und sozialpolitischen Folgewirkungen insbesondere auf die Familie, die Frau und die Jugend mit zu berücksichtigen.
In Tourismusgebieten soll die Wirtschaftsbasis durch die Schaffung von umweltverträglichen und dem Standort angepassten Arbeitsstätten aus anderen Wirtschaftsbereichen verbreitert werden, um ausgesprochene Tourismusmonokulturen zu entschärfen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe soll durch Hilfe zur Kooperation und durch Schaffung von Einrichtungen zum Wissens- und Technologietransfer sowie durch besseren Zugang zu Risikokapital gestärkt werden. Besonders in peripheren und wirtschaftsschwachen Bereichen soll das endogene Potential genutzt und durch Impulssetzungen, wie regionale Gründer- und Innovationszentren oder die Schaffung von Leitbetrieben, gefördert werden. Möglichkeiten zur Nutzung der Telekommunikation sollen im Alpengebiet im Gleichklang mit der Entwicklung in Ballungsgebieten geschaffen werden, um die Wirtschaft des Alpenraumes besser ins internationale Wirtschaftsgeschehen einbinden zu können und auch für periphere Bereiche Arbeitsmöglichkeiten am Wohnort zu ermöglichen und die Fortbildungsmöglichkeiten zu verbessern.
Der Aufrechterhaltung und Ergänzung eines ausgewogenen Netzes von Einrichtungen zur Gewährleistung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen ist besonderes Augenmerk zu schenken. In peripheren Gebieten soll eine möglichst eigenständige Regionalentwicklung durch die Schaffung von Regionalmanagements vor Ort unterstützt werden, wobei der Vermarktung regionstypischer Produkte aus Landwirtschaft und Handwerk große Bedeutung zukommt. Die Diversifikation der Wirtschaft, die Schaffung neuer Erwerbskombinationen mit der Landwirtschaft und die Einführung von Teilzeitarbeitsmodellen sollen in peripheren Gebieten die Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft und den übrigen Wirtschaftszweigen erleichtern und verbessern.
Berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollen in peripheren Gebieten in zumutbarer Entfernung zum Wohnort sichergestellt werden. Dabei sollen handwerkliche, touristische und land- und forstwirtschaftliche Schwerpunkte möglichst dezentral angeboten und Möglichkeiten zur Koppelung von Ausbildungsrichtungen eröffnet werden.
5. Ziele und Maßnahmen für Land und Forstwirtschaft
Der Erhaltung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und der Funktionsfähigkeit peripherer Gebiete kommt im Alpenraum eine entscheidende Bedeutung zu. Das gleiche gilt für die Forstwirtschaft, die durch die Sicherung ausreichender, gesunder und funktionsfähiger Waldbestände wesentlich zum Schutz weiter Siedlungsbereiche vor Naturgefahren beiträgt. Die grundlegende Benachteiligung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit im Berggebiet erfordert eine differenzierte Agrarpolitik, die auch die landeskulturellen Leistungen der Berglandwirtschaft berücksichtigt. Damit die multifunktionalen Leistungen der ansässigen landwirtschaftlichen Bevölkerung auch weiterhin erbracht werden können, muss die Existenz der Bergbauernbetriebe gesichert sein.
Für die Land- und Forstwirtschaft ist daher eine Reihe von vordringlichen, alpenspezifischen Zielen und Maßnahmen erforderlich:
Im Alpenraum ist eine möglichst gesunde und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft, die standortgerecht, nachhaltig und umweltverträglich wirtschaftet, möglichst flächendeckend zu erhalten und zu fördern, um die Kulturlandschaft auch in Zukunft erhalten zu können. Dabei muss eine gezielte Politik für die Bergbauern deren Überleben auf dem gemeinsamen europäischen Markt ermöglichen und die dazu notwendigen Umstrukturierungen in Produktion und Absatz unterstützen.
Die von der Landwirtschaft für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen der Landschaftspflege, auch durch Extensivierung in extremen Lagen, sollen angemessen abgegolten werden. Das gleiche gilt für die Forstwirtschaft hinsichtlich der Leistungen für die Erhaltung der Schutz-, Wohlfahrts-, Erholungs- und Naturschutzfunktion des Waldes. Der ökologische Landbau soll ausgeweitet und gefördert werden.
Kooperative Einrichtungen zur Verarbeitung und Vermarktung regionsspezifischer Produkte und dazu notwendige Leitbetriebe sollen geschaffen und gefördert werden. Die überbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Klein- und Mittelbetrieben soll gefördert, Betriebshilfeeinrichtungen und in geeigneten Fällen Maschinenringe sollen eingerichtet werden.
Zur Verbreiterung der Einkommensbasis soll die Zusammenarbeit mit der Tourismuswirtschaft intensiviert werden; die Möglichkeiten von Erwerbskombinationen mit anderen Wirtschaftszweigen sollen ausgebaut und durch Einführung neuer Teilzeitarbeitsmodelle erleichtert werden.
Gut bewirtschaftbare und hinreichend ertragreiche Böden sollen in Abstimmung mit den Notwendigkeiten der Siedlungsentwicklung geschützt werden. Die Almwirtschaft soll insbesondere in Bereichen, in denen dies aus ökologischen Gründen notwendig ist, gefördert werden. Landschaftspflegerische Leistungen sollen angemessen honoriert und Vermarktungshilfen für die Almprodukte angeboten werden.
Die regionalen und nationalen Spielräume im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Förderung der alpinen Landwirtschaft zum Ausgleich der ständigen natürlichen Nachteile sollen erweitert werden. Insbesondere soll auch das starre System der EU-Produktionsquoten für Milch im Alpenraum gemildert werden. Der Siedlungsraum in peripheren Bereichen soll in seiner Funktionsfähigkeit erhalten werden durch Sicherung der notwendigen Infrastrukturen, Bildungsmöglichkeiten und Dienste, Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bergbauern und Erhaltung sowie Schaffung nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in geeigneten Wirtschaftszweigen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort.
Angesichts der überragenden Bedeutung des Bergwaldes für die Besiedelbarkeit des Alpengebietes ist die nachhaltige Sicherung der Funktionen des Waldes im ökologisch besonders sensiblen Alpenbereich sicherzustellen.
Standortgerechte Schutzwaldsanierungen und Hochlagenaufforstungen sollen intensiviert und gefördert werden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung soll gezielt fortgeführt werden, so weit wie möglich unter Anwendung des ingenieurbiologischen Verbaus. Waldbewirtschaftung und Jagd haben sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald zu orientieren. Gefährdete Arten sind zu schützen, der Schalenwildbestand soll auf ein für den Wald zuträgliches Maß gebracht werden. Die Trennung von Wald und Weide soll fortgesetzt werden.
Zur Verminderung Immissionsbedingter Waldschäden sind geeignete Maßnahmen nicht nur innerhalb des Alpenraumes, sondern im gesamten Gebiet der ARGE ALP zu treffen. Auch auf europäischer Ebene soll darauf hingewirkt werden, dass durch Ferntransport von Schadstoffen verursachte Waldschäden vermindert werden. Die Möglichkeiten zur land- und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sollen im Hinblick auf neue Herausforderungen weiterentwickelt werden.
6. Ziele und Maßnahmen für Tourismus, Freizeit und Erholung
Die Tourismuswirtschaft ist in vielen peripheren Gebieten des Alpenraumes mehr oder minder die einzige Wirtschaftsalternative für die einheimische Bevölkerung und hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass diese nicht entleert wurden. Räumliche und zeitliche Konzentrationen und Ungleichgewichte sind ein Charakteristikum des Tourismus in den Alpen, zudem kommt es gebietsweise zu Überlagerungen durch den Wochenendausflugsverkehr aus alpennahen Bevölkerungsagglomerationen.
Daraus lassen sich einige vorrangige alpenspezifische Ziele und Maßnahmen ableiten:
Der Tourismus als vielfach wichtigste Wirtschaftsalternative peripherer Gebiete ist zu sichern und den ökologischen Notwendigkeiten und Standortvoraussetzungen entsprechend maßvoll zu entwickeln. In den bereits hoch entwickelten Gebieten sollen Überbelastungen vermieden und bereits aufgetretene Schädigungen behoben werden, während in schwach oder noch nicht entwickelten, für den Tourismus geeigneten Bereichen umweltverträgliche Tourismusformen gestärkt werden sollen.
Bei der behutsamen Entwicklung des Tourismus in bereits hoch entwickelten Gebieten soll Qualitätsverbesserung absoluten Vorrang vor Kapazitätsausweitungen haben.
Die weitere Entwicklung des Tourismus soll im Rahmen von Leitbildern erfolgen, die mit der geordneten Gesamtentwicklung des Raumes im Einklang stehen und räumliche und kapazitätsmäßige Ausbaugrenzen festlegen sollen. Dabei sind bei allen Angebotserweiterungen die Folgen für den Siedlungsraum, insbesondere auf dem Verkehrssektor, zu berücksichtigen. An der Erarbeitung dieser Leitbilder sollen die davon betroffenen Kreise in geeigneter Weise mitarbeiten können.
Formen der überregionalen touristischen Zusammenarbeit und Vermarktung sollen im Rahmen der ARGE ALP entwickelt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus soll zum Nutzen beider Partner ausgebaut werden. Eine bessere Koordination von Angebot und Nachfrage für regional erzeugte land- und forstwirtschaftliche Produkte und die Verstärkung des Angebots "Urlaub am Bauernhof" sind Beispiele dafür.
Die touristische Verwendung nicht mehr genutzter Gebäude kann, vor allem wenn es sich um erhaltenswerte Bausubstanz handelt, sinnvoll sein. Dabei ist auf die Erhaltung des Siedlungscharakters Rücksicht zu nehmen.
Neue Formen des Kultur-, Bildungs- und Kurtourismus und die dafür nötigen Einrichtungen sollen aktiv unterstützt werden. In überlasteten Bereichen soll der Ausflugstourismus derart geleitet werden, dass Überlastungen im Verkehrsnetz und Kollisionen mit dem Langzeittourismus möglichst vermieden werden können.
Der touristische Individualverkehr soll vermindert und kanalisiert werden durch ein auf touristische Belange abgestimmtes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Wandertaxis" zu Ausgangs- und Endpunkten beliebter Wanderungen), durch Einrichtungen von (gebührenpflichtigen) Parkplätzen für Wanderungen sowie durch die Verbesserung der Skibusdienste. Eine gezielte Information und besondere Anreize sollen die Gäste zu einem umweltfreundlichen Verkehrsverhalten anregen.
Umweltschädliche Erschließungen für den Tourismus sollen eingeschränkt oder hinter gehalten werden. Bei neuen Sportarten soll auf die Raum- und Umweltauswirkungen geachtet werden, die bei zunehmender Betätigung durch die Summierung von im Einzelfall unwesentlichen Auswirkungen entstehen können. Für den umweltfreundlichen Urlaub, wie z. B. durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sollen besondere Anreize geschaffen werden. Den Gästen soll durch fundierte Information
umweltgerechtes Verhalten nahe gebracht werden. Möglichkeiten für zeitlich gestaffeltes An- und Abreisen sollen geschaffen werden.
7. Ziele und Maßnahmen für den Verkehr
Die Alpen sind seit jeher ein Durchgangsraum, vor allem zwischen Nord und Süd. Der Verkehr, insbesondere der Transitverkehr durch die Alpen, hat jedoch im Laufe der letzten zehn bis zwanzig Jahre ein in diese Umfange kaum vorhersehbares Ausmaß angenommen, das für manche Bereiche des Alpengebietes nicht mehr verkraftbar ist. Dazu kommt der ebenfalls ständig zunehmende "hausgemachte" Lokal- und Regionalverkehr sowie der Ziel- und Quellverkehr in die bzw. aus den Alpen. Da die sensiblen ökologischen Verhältnisse des Alpenraumes und die Beeinträchtigungen der Umweltqualität für seine Bewohner in den stark belasteten Bereichen einer unbeschränkten Ausweitung des Verkehr Grenzen setzen, ist eine verkehrspolitische Weichenstellung für den Alpenraum notwendig, wenn der Schutz der Alpen, wie er in der Alpenkonvention postuliert wird, ernst gemeint ist. Das Problem des Verkehrs ist dadurch zu einem hochbrisanten politischen Thema im Alpenraum geworden. Dies macht eine Reihe von vordringlichen, alpenspezifischen Zielen und Maßnahmen notwendig:
Die Verkehrspolitik im Alpenraum hat die Verkehrsbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung und solche, die aus der Lage des Alpenraumes im Herzen Europas und dadurch aus seiner Funktion als Durchgangsraum resultieren, zu erfüllen, doch hat sie sich dabei am dauerhaft zu sichernden Gesamtwohl der einheimischen Bevölkerung und am Schutz der sensiblen Umwelt des Alpengebietes zu orientieren. Daher kann die freie Wahl der Verkehrsmittel dann nicht mehr unbeschränkt gewährleistet werden, wenn die Belastungen aus dem Verkehr die
Grenzen der Zumutbarkeit für Mensch und Umwelt erreicht haben; Ungleichbehandlungendürfen dabei nicht erfolgen.
Zur Erreichung einer umweltverträglicheren und daher gesamtwirtschaftlich besseren Verkehrspolitik - nicht nur für den Alpenraum, sondern für ganz Europa - soll daher auf europäischer Ebene nachdrücklich im Sinne des Verursacherprinzips die kurzfristige Erreichung von mehr Kostenwahrheit im Verkehr gefordert werden: zuerst durch Abdeckung der reinen Wegekosten, dann durch Einbeziehung der externen Kosten. Auch die gesamtwirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Prinzips der "Lagerhaltung auf der Straße" sowie mancher Förderungen im EU-Bereich, die vermeidbaren Mehrverkehr auslösen, soll untersucht werden. Der Einbezug der externen Kosten ist entscheidend für eine ökologischere Ausrichtung des Transportwesens.
Zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern soll eine Verkehrsaufteilung erreicht werden, die neben einer effizienten Verkehrsabwicklung eine möglichst energiesparende und umweltschonende Deckung der Verkehrsnachfrage in Verbindung mit einem minimalen Landverbrauch gestattet. Organisatorische und allenfalls umweltpolitisch begründete lenkende (primär marktkonforme) Maßnahmen sollen zu einem rationelleren Verkehrsgeschehen durch Vermeidung von Leerfahrten führen.
Die Hauptverkehrsströme sollen auf wenigen leistungsfähigen Achsen gebündelt werden, wobei im Interesse der in den berührten Gebieten lebenden Menschen wirkungsvolle Maßnahmen zur Abschirmung der Verkehrsauswirkungen getroffen werden sollen.
Das bestehende hochrangige Straßennetz soll optimal genutzt werden. Die Errichtung neuer hochrangiger Straßenverkehrsachsen bzw. Autobahnen zur Überwindung des Alpenbogens, wie etwa die "Alemagna", wird abgelehnt. Neue hochrangige Straßen sollen nur dann geschaffen werden dürfen, wenn sie unabdingbar notwendig sind und sofern sie nach eingehender und umfassender Prüfung der ökologischen und räumlichen Auswirkungen mit den Anforderungen des Umweltschutzes im Alpenraum und den Anliegen der einheimischen Bevölkerung vereinbar sind.
Der weiträumige Güterverkehr ist verstärkt und entschieden auf die Schiene zu verlagern. Das erfordert neben der Verbesserung des bestehenden Schienennetzes und des konventionellen Eisenbahnverkehrs verstärkt den Einsatz des kombinierten Verkehrs in allen seinen Formen, wobei die "Rollende Landstraße", nur eine Übergangslösung darstellen kann und die schrittweise Umrüstung auf Wechselaufbauten und Container gefördert werden soll. Weiters ist die Verbesserung der organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen und Anlagen, insbesondere die Schaffung von Ver- und Entladeinrichtungen möglichst nahe an den Quell- und Zielorten sowie die Schaffung von Anreizen zum Umstieg auf die Bahn nötig, was auf europäischer Ebene gefordert werden muss.
Mittel- bis längerfristig ist der schrittweise Bau der neuen Brennereisenbahn München - Verona mit Zulaufstrecken und Basistunnel erforderlich, um das ständig steigende Güteraufkommen bewältigen und von der Straße auf den umweltverträglicheren Verkehrsträger Bahn umleiten zu können. Dazu aber müssen die notwendigen Entscheidungen über Sicherung der Finanzierung, Planung, Bauvorbereitung und Inangriffnahme des Baues sowie über die Betriebsführung der neuen Brennereisenbahn jeweils zeitgerecht getroffen und die Rahmenbedingungen für die Bahn grundlegend verbessert werden, was auf europäischer Ebene nachdrücklich zu fordern ist. Dem erhöhten Mobilitätsbedürfnis der Bewohner des Alpenraumes soll zur Eindämmung des Individualverkehrs durch ein verbessertes Angebot beim öffentlichen Personennahverkehr Rechnung getragen werden, wie durch den Ausbau des örtlichen und regionalen (auch grenzüberschreitenden) Schienen- und Busverkehrs, die Einrichtung von Sammeltaxidiensten, Abstimmung des Angebotes von Bahn und Bus, Einrichtung von Taktfahrplänen und Schaffung von regionalen Verkehrsverbünden. Auch in Tourismusgebieten soll der öffentliche Verkehr gefördert werden.
Bei kritischen Umweltsituationen sollen zur Schadstoffreduzierung angemessene zeitliche und örtliche Verkehrsbeschränkungen verhängt werden können, wobei zur Vermeidung von zusätzlichen Staus mit den benachbarten Regionen zusammengearbeitet werden soll.
Im Luftverkehr sollen für den Linien- und Charterverkehr auf Flughäfen im Alpengebiet lärmarme Fluggeräte zum Einsatz kommen. Der Sportflugbetrieb soll sich den ökologischen Notwendigkeiten unterordnen.
Im Zuge der Verwirklichung der schweizerischen Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT (Gotthardachse) sind die berührten Mitgliedsregionen der ARGE ALP leistungsfähig anzubinden. Die Zulaufstrecken in Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg und in der Ostschweiz sind rechtzeitig auszubauen.
8. Ziele und Maßnahmen für die Energiewirtschaft
Der Alpenraum ist gekennzeichnet durch Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft und teilweise reiche Waldbestände, die zur bioenergetischen Nutzung herangezogen werden können. Die Zurverfügungstellung von Spitzenenergie aus alpinen Speicherkraftwerken weist dabei auf eine wichtige Funktion des Alpenraumes im Rahmen des europäischen Energieverbundes hin. Die ökologischen Notwendigkeiten und die Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Alpenraum begrenzen jedoch die energiewirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten. Neben den allgemein gültigen Zielen für die energiewirtschaftliche Nutzung, wie besonders allen Möglichkeiten der rationellen Energieverwendung und des Energiesparens, gibt es einige vordringliche, alpenspezifische Ziele und Maßnahmen:
Alle für den Alpenraum sinnvollen Möglichkeiten der Energienutzung sollen genutzt werden. Der zweckmäßige Einsatz der einzelnen Energieträger und die Nutzung des Sparpotentials sollen gefördert werden.
Die Wasserkraftreserven sollen maßvoll im Rahmen der ökologischen Notwendigkeiten und der Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes und nur bei ausgewiesenem Bedarf genutzt werden, wobei auch alle Möglichkeiten einer die Landschaft möglichst wenig beeinträchtigenden Energieweiterleitung ausgeschöpft werden sollen.
9. Ziele und Maßnahmen für die Bereiche Gesundheits-, Sozial- und Familienpolitik
Die Anforderungen an diese Fachbereiche erfordern angesichts der relativen Abgeschiedenheit mancher Talschaften oder Talabschnitte, der dünnen Besiedlung mancher Gebiete und der Durchschneidung naturräumlich, gesellschaftlich-kulturell und wirtschaftlich eng verflochtener Räume durch Grenzen in den Alpen folgende Ziele:
Zur Wahrung und Förderung einheitlicher Lebensgrundlagen müssen die Rahmenbedingungen für das Leben in der Gemeinschaft durch eine abgestimmte Gesellschafts- und Familienpolitik weiterentwickelt werden. Die Wechselwirkungen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen (z.B. Teilzeitarbeit für Frauen und Männer) sind dabei vor dem Hintergrund der kulturellen Eigenheiten im Alpenraum besonders zu beachten.
Auch in peripheren Regionen soll die Einrichtung von Sozial- und Gesundheitssprengeln für überschaubare Bereiche sowie die Schaffung von Selbsthilfegruppen für gesellschaftliche Problem- und Randgruppen unterstützt werden.
Zur Verminderung gesundheitlicher Risikofaktoren und zur Optimierung des Netzes der ambulanten und stationären Krankenversorgung sowie zur Gewährleistung einer raschen und ortsnahen Versorgung in Notfällen sollen auch grenzüberschreitende Strategien entwickelt und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Unter Beachtung der besonderen geographischen und demographischen Situation in der ARGE ALP sollen Leitlinien für ökonomische und sozial vertretbare Standards im Gesundheitswesen erstellt werden.
Die länderübergreifende Projektarbeit soll in Analogie zu den Zielsetzungen der Europäischen Beratungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon in den Bereichen Kommunikation, Information sowie gemeinsame Projektarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Problemstellungen in der ARGE ALP weiterentwickelt werden.
Es ist eine verstärkte kommunale und kleinregionale Verankerung der Altenhilfe mit dem Ziel anzustreben, auch in peripheren Regionen alten Mitbürgern so lange wie möglich einen Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, individuelle Betreuungs- und Pflegeleistungen zu mobilisieren und im Verbund damit im notwendigen Maße Heim- und Pflegeplätze zu schaffen.
Hinsichtlich der sensiblen Themen "Verantwortung für ältere Menschen" und "Familienförderung" wird ein verstärkter fachlicher Erfahrungsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und Verbänden angestrebt.
10. Ziele und Maßnahmen für Erziehung und Bildung
Der Alpenraum ist geprägt durch historisch überkommene Grenzen, welche Sprachgebiete oder Staaten definieren und auch unterschiedliche Bildungs- und Erziehungsstrukturen entwickeln ließen. Zu dergestalt geprägter Vielfalt gesellt sich das Nebeneinander von eher dicht und städtisch besiedelten Gebieten mit ausgebautem Bildungsangebot einerseits und von wenig besiedelten und abgelegenen Talschaften andererseits. Daraus ergeben sich besondere Ziele und Maßnahmen:
Auch in verkehrsabgelegenen Talschaften soll ein ausreichendes Angebot an Bildungseinrichtungen bereitgestellt bzw. erhalten werden. Um dies sicherzustellen, sind gegebenenfalls Kombinationen nötig mit Einrichtungen beispielsweise aus den Bereichen Weiterbildung, Kultur, Sozialwesen, Freizeit und Sport. Dies sichert der Bevölkerung zudem ein Mindestmaß an Räumlichkeiten, Betriebsinfrastruktur und aktiver Kräfte (Lehrer) für die notwendigen Aktivitäten eines reichen kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Kooperationen der Träger verschiedener Einrichtungen sind dafür oft unerlässlich.
Bildungseinrichtungen sollen dergestalt angeboten werden, dass Kinder und Jugendliche nicht zu früh gezwungen werden, die Ausbildung fern vom Wohnort zu suchen. Um auch in weniger dicht besiedelten Regionen beispielsweise weiterführende Schulen anbieten oder erhalten zu können, ist Flexibilität in der Organisation der Ausbildung angezeigt.
Zur Wahrung des Überlieferten soll auf allen schulischen Stufen das Interesse für die Lebensweise und die Traditionen des näheren Lebensraumes wie auch benachbarter Gebiete im Alpenraum geweckt werden. Die Muttersprache und die einheimische Kultur sollen in den Schulen (auch in den weiterführenden Schulen sowie in der Erwachsenenbildung) besonders gepflegt werden.
Informationen, Problemstellungen und Themen der ARGE ALP sollen in den staatsbürgerlichen Unterricht und in die Lehrerfortbildung einbezogen werden. Sie dienen der demokratischen Willensbildung und der Bewältigung aktueller Lebenssituationen. Zusätzlich ist das Kennen lernen benachbarter Kulturräume und das Erlernen einer zusätzlichen Sprache, die in der ARGE ALP gesprochen wird, zu fördern, wozu beispielsweise Schul- und Klassenpartnerschaften intensiviert werden können. Dabei soll auch die Medienerziehung nicht vernachlässigt und sollen die Möglichkeiten der Telekommunikation genutzt werden.
Obwohl grundsätzlich die gewachsenen dezentralen Strukturen beibehalten werden sollen, sind in eng verflochtenen Gebieten zur gemeinsamen und ökonomischeren Nutzung von Einrichtungen grenzüberschreitend vermehrt Kooperationen anzustreben.
11. Ziele und Maßnahmen für Wissenschaft und Forschung
Wie für die Bereiche Erziehung und Bildung hatten Staatsgrenzen auch für den Hochschulbereich unterschiedliche Strukturen zur Folge. Der Alpenraum selbst verfügt über begrenzte Mittel und Kräfte zur beliebigen Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung. Die einzelnen Teilräume der ARGE ALP sind allerdings seit jeher offen zu benachbarten außeralpinen Gebieten mit teilweise ausgebauten Hochschul- und Forschungszentren.
Bedarfsgerecht sollen vorrangig an der beruflichen Praxis orientierte Fachhochschulen weiterentwickelt werden, wo möglich auch in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Von gleichrangiger Bedeutung ist die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Universitäten, Lehrerbildungsstätten, Kunst- und Musikhochschulen.
Um ihre Leistungsfähigkeit erhalten bzw. ausbauen und sich im internationalen Wettbewerb behaupten zu können, sollen die Hochschulen im Gebiet der ARGE ALP ihre gegenseitige Kooperation verstärken und die Vergabe von Stipendien zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Dozenten prüfen. Sie sollen gemeinsam wissenschaftliche Tagungen in ausgewählten Disziplinen mit besonderem Bezug zum Alpenraum veranstalten (z.B. in Geschichte oder Archäologie und zu Umwelt-, Sozial-, Ernährungs-, Sport- und Energiefragen).
Die wissenschaftlichen Einrichtungen sollen ihre Zusammenarbeit alpenweit mit Partnerinstitutionen in ausgewählten Forschungsprojekten verstärken, insbesondere zur Verwirklichung des Leitbildes der ARGE ALP, sowie fachbereichsbezogen auch mit das eigene Potential ergänzenden Universitäten im Gebiet der ARGE ALP außerhalb der Alpen wie auch europaweit. Sie suchen dabei die Unterstützung durch Netzwerke und Förderinstitute der Europäischen Union.
Im Hinblick auf eine auch den Mitgliedsländern der ARGE ALP dienende Bereitstellung von Informationen, Daten und Indikatoren unterstützt die ARGE ALP das
Alpenbeobachtungssystem der Alpenkonferenz der Umweltminister.
12. Ziele und Maßnahmen für die Kultur
Die Kultur ist besonders geeignet zur Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses von Bevölkerungsgruppen und Individuen und stellt eine wichtige Grundlage für die Bildung eines Gemeinschaftsbewusstseins dar, wie es die "ARGE ALP der Bürger" voraussetzt. Dabei erfordert die ethnische und kulturelle Vielfalt des Alpenraumes, welche die kleinregional eigenständige Fortentwicklung ermöglicht und gleichzeitig offen ist für Anregungen von außerhalb des Alpengebiets, eine Reihe von besonderen Zielen und Maßnahmen:
Kooperationsformen sollen entwickelt werden, die es erlauben, im zusammenwachsenden Europa die überlieferte dezentrale kulturelle Vielfalt zu erhalten und die Brückenfunktion der ARGE ALP wahrzunehmen. Dazu gehört etwa die grenzüberschreitende Unterstützung von gemeinsamen Aktivitäten und Veranstaltungen sowohl der traditionellen wie auch der zeitgenössischen Kunst und Kultur.
Die kulturellen Kleinstrukturen des Alpenraumes sollen gepflegt und entwickelt und die Möglichkeiten zum gegenseitigen, auch grenzüberschreitenden Austausch gefördert werden. Gleichzeitig soll auch der Kulturaustausch über die Grenzen der ARGE ALP hinaus gefördert werden, um den Alpenraum als Teil des europäischen Kulturkreises begreifen und vorstellen zu können.
Die kommunalen und privaten Träger haben außerhalb der großen Zentren oft Mühe, ihr reichhaltiges Kulturpotential zur Entfaltung zu bringen. In den eher global wirkenden Medien erfahren sie in der Regel geringe Beachtung. Dies erfordert eine Konzentration und Bündelung der Kräfte durch Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch in allen Kulturbereichen sowie den Ausbau der grenzüberschreitenden und alpenweiten Information über kulturelle Aktivitäten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Um die Rahmenbedingungen für eine optimale Entwicklung im kulturellen Bereich zu verbessern, soll die Einrichtung von kulturellen Zentren wie Begegnungs-, Veranstaltungsund Ausstellungsräumlichkeiten oder Heimat- und Freilichtmuseen auch in entlegenen Regionen gefördert werden, ebenso grenzüberschreitend Begegnungen von Künstlern.
Anzustreben sind Zusammenarbeitsformen zwischen Stadt und Umland unter Einbezug abgelegener Talschaften, so dass auch die Bevölkerung ländlicher und touristisch genutzter Gebiete an den nur zentral anzubietenden kulturellen Einrichtungen teilhaben kann. Das soll auch gelegentliche Veranstaltungen außerhalb der Zentren einschließen, wofür eine Mindestinfrastruktur bereitgehalten werden muss.
Die Schätze der Volkskultur sollen vermehrt der einheimischen Jugend sowie den Besuchern (Touristen) der Alpenregionen nahe gebracht bzw. erschlossen werden. Die Aktivitäten von
Laienkünstlern sind auch unter diesem Gesichtspunkt zu fördern. Mit dem Ziel der Stärkung der regionalen Eigenständigkeit ist auch die Kraft kultureller Vereinigungen gegen die "kulturelle Abwanderung" aus den Alpengebieten zu stärken. Zur Identitätsfindung und - erhaltung gehört auch die sorgsame Pflege des überkommenen baulichen Kulturguts.
Um hinderliche Schranken im Alpenraum abzubauen, soll versucht werden, für alle Kunstsparten das national verschiedene Urheber-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Zollrecht zu verbessern bzw. anzugleichen. Der temporäre Austausch von Kulturgütern, z.B. für Ausstellungen, soll durch Abbau rechtlicher Hindernisse gefördert werden.
13. Ziele und Maßnahmen für den Sport
Der Sport bietet besondere Möglichkeiten der Begegnung, vor allem auch für die Jugend. In wenig dicht besiedelten Teilen des Alpenraumes mit großen Wegdistanzen fällt es nicht leicht, ein genügendes Sportangebot sicherzustellen.
Auch in abgelegenen Gebieten soll ein ausreichendes Angebot an Sporteinrichtungen bereitgestellt bzw. erhalten werden. Dazu sind Kombinationsmöglichkeiten insbesondere mit kirchlichen, sozialen und schulischen Anlagen zu nutzen.
Besondere Aufmerksamkeit soll der Pflege der traditionellen Sportarten im Alpenraum, der dezentralen Bereitstellung bzw. Umgestaltung von Sportanlagen für die Benutzung durch Behinderte sowie der Unterstützung von Begegnungen jugendlicher Sportler und Sportlerinnen an Lagern und Wettkämpfen geschenkt werden. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Sportorganisationen und der Sportwissenschaft soll gestärkt werden.
14. Ziele und Maßnahmen für die "ARGE ALP der Bürger"
Das Ziel einer "ARGE ALP der Bürger" kann sich nur durch die Schaffung eines Gemeinschaftsgefühls und eines Wissens um die Verantwortung für das gemeinsame Alpengebiet entwickeln. Dazu sollen alle Ziele dieses Leitbildes beitragen, wie auch das gegenseitige Sich-Kennen lernen im Rahmen kultureller und anderer gemeinsamer Veranstaltungen. Darüber hinaus aber sollen weitere Maßnahmen dieses Gefühl für die gemeinsame Verantwortung stärken:
Durch gezielte und nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und verstärkte Medienpräsenz soll die ARGE ALP im Bewusstsein ihrer Bürger stärker verankert werden.
Die Arbeit der ARGE ALP soll besser dokumentiert und bekannt gemacht werden.
Die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung bei konkreten Vorhaben sollen sinnvoll genutzt werden.
Bilaterale grenzüberschreitende Zusammenkünfte von Gemeindefunktionären sollen zum gegenseitigen Verständnis beitragen.
Die Jugend soll verstärkt in die Aktivitäten der ARGE ALP eingebunden werden.
Möglichkeiten dazu werden in der Erarbeitung jugendpolitischer Ziele und Vorstöße und von Stellungnahmen zu alpenspezifischen Themen im Rahmen regelmäßiger Jugendkonferenzen gesehen, wie auch in der Schaffung eines Forums für die Zusammenarbeit von Vereinigungen und Verbänden, die in der Jugendarbeit tätig sind.
Jugendlager und Familiencamps sollen das gegenseitige Kennen lernen fördern und durch die Behandlung von ARGE-ALP-spezifischen Themen darüber hinaus das Wissen über die gemeinsame Verantwortung für den Alpenraum vertiefen. Denselben Zielen sollen thematisch orientierte Jugendaustauschprojekte zwischen den Regionen sowie der Austausch zwischen Fachkräften der Jugendarbeit dienen.