Rahmenbedingungen

Welche Rahmenbedingungen gelten für das Leitbild?

Das Leitbild aus dem Jahre 1981 hat grundsätzlich noch heute weitestgehend Gültigkeit. Jedoch haben sich seit damals einige Rahmenbedingungen zum Teil deutlich geändert, so dass eine Anpassung erforderlich wurde.

Eine geänderte Orientierung in der Öffentlichkeit macht eine Akzentverschiebung im Leitbild notwendig, da heute die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung großteils anerkannt wird. Dazu gehören beispielsweise auch die angesichts stetig anschwellender Verkehrsströme verursachten Beeinträchtigungen der Umwelt und daraus resultierent eine geänderte Beurteilung dieses ganzen Problemkreises. Gleichermaßen entstand im Zuge dieser Neuorientierung ein neues Bewusstsein, indem das Verlangen nach Mitbestimmung zunahm und auch die Sozialverträglichkeit von raumbeeinflussenden Maßnahmen zu einem öffentlichen Thema wurde.

Die Benachteiligung der kleinteiligen, arbeitsintensiven alpinen Landwirtschaft gegenüber der weitgehend vollmechanisierten Agrarproduktion im außeralpinen Raum, hat aufgrund der unterschiedlichen Erzeugungsbedingungen und des technischen Fortschritts noch weiter zugenommen. Die Wettbewerbsbedingungen für die Bergbauern im gemeinsamen europäischen Agrarmarkt haben sich weiter verschlechtert.

Die angesprochene Neuorientierung hat - teils auch außerhalb des Alpenraumes - zu zahlreichen Bestrebungen geführt, den Schutz des Alpenraumes in den Vordergrund zu stellen. Die ARGE ALP berücksichtigt diese Bestrebungen in angemessener Weise in ihrem Leitbild. Dabei achtet sie darauf, dass den gerechtfertigten Interessen der einheimischen Bevölkerung an einer langfristig wachsenden wirtschaftlichen Entwicklung gebührend Rechnung getragen wird.

Darüber hinaus sind in der "Europäischen Charta der Bergregionen" sowie in der Alpenkonvention und ihren Protokollen neue umfangreiche und zum Teil sehr detaillierte Zielkataloge entstanden, die teilweise sogar - entsprechend der weiteren allgemeinen Entwicklung im Alpenraum - über Zielvorstellungen des Leitbildes von 1981 hinausgehen. Da die Arbeit der ARGE ALP sich auf alpenspezifische oder die Alpen betreffende Themen beschränken soll, muss das Leitbild auf umfassende Vollständigkeit verzichten und schwerpunktmäßig solche Themen behandeln, die für das Arbeitsgebiet der ARGE ALP von besonderer Bedeutung sind und die das Interesse der Bürger in besonderem Maße wecken.

Weiters ist zu bedenken, dass in Europa und weltweit neue Zonen der wirtschaftlichen und raumordnerischen Zusammenarbeit entstanden bzw. im Entstehen sind. Dies kann längerfristig auch Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit der Unternehmen im Alpenraum haben. Die Wirtschaft des Alpenraumes ist dem globalen Wettbewerb ausgesetzt, der an Intensität zunehmen wird.

Grundsätzlich soll das Leitbild "klar und einfach die allgemeinen Entwicklungsziele für das Alpengebiet darstellen und Leitsätze für die wichtigsten Sachbereiche einschließen". Es soll außerdem "den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer darauf Antwort geben, wie sie bei ihren Planungen und Maßnahmen dem als notwendig erkannten übereinstimmenden Vorgehen Rechnung tragen können und wie weit sie davon ausgehen können, dass die anderen Mitglieder nach gleichen Leitsätzen handeln. Das Leitbild soll es den Mitgliedern außerdem erleichtern, bei ihren nationalen Behörden und bei europäischen Institutionen die besonderen Erfordernisse des Alpengebietes überzeugend und wirksam zu vertreten."