06.11.2024St. Gallen

38 Gemeinden nutzen neue Solaranlagen-Bewilligungspraxis

Wer in einem geschützten Ortsbild Immobilien besitzt, soll trotzdem Solaranlagen installieren dürfen. Mit diesem Ziel lancierte der Kanton St.Gallen zusammen mit den Gemeinden im Herbst 2023 ein Projekt.

Das Ergebnis ist eine neue Bewilligungspraxis, welche die beiden Anliegen – Energiewende und Denkmalschutz – möglichst gut vereint. Bereits 38 Gemeinden haben diese eingeführt und laufend kommen weitere dazu. Das Ziel ist es, bis im Frühling 2025 alle Gemeinden im Kanton abzudecken.

Der Schutz von Kulturdenkmälern und die Förderung erneuerbarer Energien sind zwei gleichwertige Interessen. Im Zuge des starken Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen zeigte sich bei Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Bauten zunehmend eine Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis. Für viele war es nicht nachvollziehbar, warum auf ihrem Dach keine Solaranlage installiert werden konnte oder dass es dafür eine Mitwirkung der Denkmalpflege braucht.

Das Departement des Innern hat sich deshalb mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden ausgetauscht und eine neue Bewilligungspraxis entwickelt. Diese entspricht einem grossen Bedürfnis: Aktuell setzen 38 von 75 Gemeinden diese um und laufend kommen weitere dazu. Das Ziel ist es, dass bis im Frühling 2025 alle Gemeinden die neue Praxis eingeführt haben.

Neue Onlinekarte hilft von Beginn weg

Die neue Praxis orientiert sich am Wert der Dachlandschaft. Es wird unterschieden zwischen einzigartigen Dachlandschaften, solchen von hohem Wert und solchen mit einem gewissen Wert. Diese Einstufung nimmt die Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vor. Das Resultat wird in einer Karte mit einem Ampelsystem (siehe Kasten) dargestellt.

Diese neue, online einsehbare Karte ermöglicht eine parzellengenaue sowie rasche Orientierung über Auflagen des Ortsbildschutzes. Wo dies nötig ist, kann von Anfang an zusammen mit der Denkmalpflege nach einer Lösung gesucht werden. In grünen Gebieten genügt hingegen neu eine einfache Meldung an die Baubehörde, sofern die einfachen Gestaltungsvorschriften erfüllt sind.

Eigentümerinnen und Eigentümern wissen also schon in einem frühen Stadium der Planung, ob sie bestimmte Auflagen erfüllen müssen oder der Einbezug der Denkmalpflege notwendig ist. Dasselbe gilt für Planungsbüros oder Installationsbetriebe.

Aufdachanlagen bei geschützten Bauten möglich

Die neue Praxis bedeutet eine grosse Lockerung der bisherigen Auflagen. Dank technischen Innovationen wie beispielsweise farblich angepasste oder wenig reflektierende Anlagen sowie kleinteilige Module können Solaranlagen heute unauffälliger in das geschützte Ortsbild integriert werden. In vielen Fällen entfällt dadurch die bisherige Forderung nach aufwändigen Indachanlagen (ins Dach integrierte Anlage), da neu in orangen Gebieten gemäss Ampelsystem meist auch Aufdachanlagen (auf bestehende Ziegel montierte Anlagen) möglich sein werden.

Insgesamt werden mit der neuen Regelung mehr Solaranlagen installiert werden können als bisher, vor allem aber sind die Abläufe transparenter und schneller. Als zusätzliche Hilfestellung sind eine Checkliste und eine Beispielsammlung in Erarbeitung.

Ampelsystem für Dachlandschaften

Grün steht für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert (betrifft Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung, Umgebungsschutzgebiete, wenig sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung und Ortsbilder von nationaler Bedeutung mit Erhaltungsziel B): Neu genügt hier eine einfache Meldung an die Baubehörde, die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften.

Orange für Dachlandschaften mit einem hohen Wert (betrifft Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung, sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung mit Erhaltungsziel A und weniger sensible nationale Ortsbilder mit dem Erhaltungsziel A): In diesen Gebieten ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig.

Rot für einzigartige Dachlandschaften (betrifft die sensibelsten nationalen Ortsbilder mit Erhaltungsziel A und die gestützt auf das Bundesrecht der Bewilligungspflicht unterliegenden Einzelobjekte): Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung. Ausnahmen sind für Anlagen, die nicht einsehbar sind, denkbar.

Link: Online-Karte

 

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