18.02.2021Lombardei

ANBAU, ERNTE UND ERSTVERARBEITUNG VON HEILPFLANZEN: DAS PROJEKT CEREALP GEHT AN DEN START

Großer Erfolg für das erste Fortbildungsangebot des Projekts PSR CereAlp

Mit über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Branchen fand am 27. November 2020 die erste vom Exzellenzcluster UNIMONT im Rahmen des von der Region Lombardei finanzierten Projekts PSR CereAlp angebotene Fortbildungsveranstaltung statt. Ziel war die Vermittlung aktuellen Wissens an Personen, die bereits im Bereich Erzeugung und Nutzung von Heilpflanzen und alpinen Getreidesorten tätig sind, sowie von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich zum ersten Mal mit diesem Thema auseinandersetzen wollen.

Im Mittelpunkt des Seminars standen die Sammlung von Rechtsnormen (D.LGS n. 75/2018) zu Anbau, Ernte und Erstverarbeitung von Heilpflanzen sowie die einschlägigen Umsetzungsverordnungen, mit denen der Bereich Heilpflanzen einen neuen Ordnungsrahmen erhalten soll. Damit soll er an die veränderten Anforderungen der Branche angepasst und seine wirtschaftliche Entwicklung gefördert und die in Italien vorhandene Widersprüchlichkeit verringert werden: Das Land ist zwar stolz auf die älteste Geschichte und Tradition, was Wissen über und Nutzung von Heilpflanzen anbelangt, hat aber die kleineste für den Anbau dieser Essenzen genutzte landwirtschaftliche Fläche (7.000 Hektar).

Neben den Kulturheilpflanzen sind der Reichtum und die Vielfalt an wilden Heilpflanzenarten, die je nach Klima und Standort an verschiedenen Orten in Italien wachsen, ein schützenswertes Gut, das noch auf seine Aufwertung wartet. Das Sammeln von wild wachsenden Heil- und essbaren Pflanzen ist eine in den lombardischen Alpen und den Bergen allgemein gängige Tätigkeit, die dort im Übrigen oft von Frauen ausgeübt wurde (die berühmten herbane - Kräuterweiblein). Aus diesem Grund behandelt das Gesetz nicht ausschließlich den Anbau von Heilpflanzen, sondern befasst sich auch mit dem Sammeln spontan wachsender Arten.

Im Gesetz und den einschlägigen Verordnungen, die teilweise noch aktualisiert werden, wird das Sammeln von Pflanzen in erster Linie als Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt gesehen. Den Regionen obliegt dabei die Regelung der Sammeltätigkeit im Einzelnen in Abhängigkeit von den Erfordernissen der Erhaltung der einheimischen Arten. Mit Blick auf das Sammeln spontan wachsender Pflanzen bringt das Gesetz einen weiteren Vorteil für die Nutzung von Wildpflanzen mit sich: Es erlaubt nämlich die Gleichbehandlung von in naturbelassenen Gebieten, Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen wild wachsenden Pflanzen mit Pflanzen aus biologischem Anbau. Insbesondere ist das dann möglich, wenn die Fläche, auf denen die Wildpflanzen wachsen, nicht behandelt worden ist und das Sammeln den Lebensraum und die Erhaltung der Arten in beeinträchtigt.

Der jeweils aktuelle Stand des Projekts ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.unimontagna.it/progetti/buone-pratiche-per-la-coltivazione-e-la-trasformazione-di-cereali-alpini-e-piante-officinali-ceralp/

Medien

Weitere Beiträge