Die Schweizer Kantone, österreichischen Bundesländer und italienischen Regionen und autonomen Provinzen unterstrichen die wirtschaftliche Bedeutung des Wintertourismus und plädierten dafür, dass jeder Staat in Abstimmung mit seinen Regionen selbst über die Öffnung der Schigebiete entscheiden soll.
Die Regierungschefs der Schweizer Kantone St.Gallen, Tessin und Graubünden, der österreichischen Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol, der italienischen Region Lombardei und der italienischen autonomen Provinzen Trentino und Südtirol einigten sich am 27. November 2020 auf Initiative des Kantons Tessin und auf Einladung der Region Lombardei auf den folgenden gemeinsamen Standpunkt zu den Auswirkungen der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen auf den Wintertourismus und die Skisaison im Alpenraum:
1. Der Wintertourismus stellt einen sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Regionen verpflichten sich, einen sicheren Wintertourismus zu fördern und den Touristen ein sicheres Wintererlebnis und Erholung zu bieten;
2. Jeder Staat prüft für sich die Möglichkeit einer Öffnung der Skigebiete für den Wintertourismus:
- nach Abstimmung mit den eigenen Regionen,
- auf der Grundlage der Maßnahmen, die eingeführt wurden, um einen sicheren Wintertourismus zu gewährleisten,
- nach Maßgabe der Entwicklungen der Corona-Pandemie.
3. Es gilt, die Rolle und den Beitrag der Regionen des Alpenraums zu stärken, die von den jeweiligen Staat- und Bundesregierungen auf diesem Weg eingebunden werden müssen, so dass auch der Dialog zwischen den Nachbarländern begünstigt wird, damit nach Möglichkeit:
- gemeinsam getragene, aufeinander abgestimmte Maßnahmen für den Alpenraum getroffen werden können, wenn es um die Mobilität zwischen Staaten und Regionen geht, und um die Handhabung der Präventionsmaßnahmen; wünschenswert sind diesbezüglich einheitliche Sicherheitsprotokolle, mit denen die vollkommene Sicherheit und eine gebührende Kontrolle der Personenflüsse gewährleistet werden kann;
- ein abgestimmtes Vorgehen zu den Maßnahmen für die Mobilität zwischen den Staaten erfolgen kann, nicht zuletzt, um gefährliche Menschansammlungen zu vermeiden, wenn die Staaten jeweils unterschiedliche Öffnungen beschließen sollten;
4. Die genannten Regionen, Länder, autonomen Provinzen und Kantone werden gemeinsam bei den Regierungen und bei der EU intervenieren, um einschlägige Hilfsmaßnahmen für den gesamten Bereich, der von den Einschränkungen so hart getroffen wird, zu fördern.